+49 2223 – 900 06 16
Energieausweis Königswinter
Energieausweis Königswinter

Energieausweis für Gebäude, Energiepass
Königswinter

Energieausweis Wohnbau

Energieausweis für Gebäude: Was ist ein Energieausweis für Gebäude, wer benötigt einen Energiepass und welche Varianten gibt es?

Im Zuge der EnEV 2007 (EnEV = Energieeinsparverordnung) wurden die ersten Energieausweise für Gebäude erstellt, deren Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt war. Ein aktueller Energieausweis für Wohngebäude hat mit seinem Vorgänger außer dem Namen kaum noch etwas gemein.

Die wohl grundlegendste Neuerung ist die zugrundeliegende Skala. Reichte sie bei der EnEV 2007 noch von 0 bis 400 kWh/(m²*a), so endet die aktuelle Skala eines Energieausweises bereits bei 250 kWh/(m²*a). Neu ist zudem die Einstufung in Effizienzklassen von A+ bis H, ähnlich wie sie dem Verbraucher von Elektrogeräten geläufig sind.

 

Was ist ein Energieausweis / Energiepass?

Ein Energieausweis für Gebäude gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes. Auf Basis des Energieausweises können Sie Gebäude somit energetisch miteinander vergleichen. Dadurch lassen sich insbesondere Rückschlüsse auf die Verbrauchswerte und somit auch Heizkosten sowie die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes ziehen.

Die Begriffe „Energieausweis“ und „Energiepass“ sind Synonyme und bedeuten dasselbe.

Bei der Erstellung eines Energiepasses wird in der Regel das gesamte Gebäude hinsichtlich seiner Energieeffizienz bewertet. Ausnahmen bestehen lediglich bei Gebäuden, bei denen ein größerer Teil nicht für Wohnzwecke genutzt wird. Dann sind jeweils ein Energiepass für den Wohngebäudeteil sowie ein weiterer für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.

 

Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude?

Neubauten benötigen seit dem 01.01.2002 einen Energieausweis. Alle übrigen Wohn- und Nichtwohngebäude benötigen seit dem 01.01.2009 bzw. 01.07.2009 einen Energieausweis, sofern sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.

Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 stiegen die Anforderungen an die Energieausweise und es wurde erstmals ein Bußgeldkatalog eingeführt.

Wir prüfen Ihr Gebäude und erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Energieausweise haben ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren. Daher sollten Sie bei Verkauf oder (Neu-)Vermietung Ihrer Immobilie prüfen, ob ein Energieausweis vorliegt und dieser noch gültig ist. Denn es besteht Vorlagepflicht bei einer Besichtigung oder bei Aufforderung durch den potentiellen Käufer bzw. Mieter.

Von der Energieausweispflicht sind Baudenkmäler ausgeschlossen, da bei Ihnen die Bauerhaltung im Vordergrund steht. Sie können aber auf eigenen Wunsch einen Fachmann mit der Erstellung eines Energieausweises beauftragen.

 

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise: den Energiebedarfsausweis sowie den Energieverbrauchsausweis.

Der Energiebedarfsausweis

Einen Bedarfsausweis benötigen Sie zwingend für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Für jüngere Gebäude besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem Energiebedarfsausweis sowie dem Energieverbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis werden die Gebäudehülle sowie die vorhandene Anlagentechnik bewertet. Dabei spielt unter anderem das Baujahr des Gebäudes eine wichtige Rolle, da es in Deutschland unterschiedliche Bauepochen gibt, in denen unterschiedliche Dämmstandards gebräuchlich waren.

Bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises berücksichtigen wir das komplette Gebäude inklusive aller beheizbaren Räume mit einer angenommenen Raumtemperatur von 20°C.

Der Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist zwingend für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 01.10.1977 gestellt wurde, die auf das energietechnische Niveau modernisiert wurden oder für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.

Hierbei werden die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs herangezogen.

Dabei ist zu beachten, dass Verbräuche stark vom Nutzer abhängig sind und ein Verbrauchsausweis somit keine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Brennstoffbedarf treffen kann.

Bei Nichtwohngebäuden kann der Vermieter oder Verkäufer die Ausweisart frei wählen. Beim Verbrauchsausweis wird hier zusätzlich der Stromverbrauch der letzten 3 Jahre zur Ermittlung hinzugezogen.

 

Welche Mindestangaben muss ein Energieausweis enthalten?

Der Energieausweis muss entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende Mindestangaben enthalten:

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude,
  • Angaben zur Anlagentechnik,
  • Energiekennwerte des Objektes,
  • Modernisierungsempfehlungen.

Sollten bei dem Gebäude sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen möglich sein, sind diese mit anzugeben. Wobei dazu anzumerken ist, dass die Modernisierungsempfehlungen keine Fachplanung ersetzen und als Ideenanreiz zu verstehen sind.

 

Wie wird ein Energieausweis erstellt?

Während bei Neubauten für die Erstellung des Energieausweises die Planungsdaten genutzt werden, muss bei Bestandsimmobilien ein anderer Weg gegangen werden:

Beim Bedarfsausweis werden die erforderlichen Gebäudedaten aufgenommen. Dazu gehören unter anderem der Zustand der Heizungsanlage, Wärmebrücken oder die energetische Qualität der Gebäude-Außenhülle. Für die Bewertung berücksichtigen wir die Planunterlagen mit Angaben zur Dachform, Ausrichtung des Gebäudes, Fensterabmessungen, Außenmaße, Wohnfläche und Baujahr sowie Angaben zur Heizungsanlage, Verbrauchsabrechnungen und ggf. durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen.

Beim Verbrauchsausweis ermittelt sich die Energieeffizienz aus dem Energieverbrauch des Gebäudes. Dabei muss der Fachmann den Verbrauch aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen ermitteln. Das Problem bei dieser Art der Effizienzermittlung ist, dass der Verbrauch stark vom Verhalten der Bewohner abhängt.

Bewohner, welche ihre Wohnung im Winter mollig warm heizen verursachen höhere Verbrauchswerte als solche, die sich energiebewusst verhalten.

Neben der Verbrauchswerte erfordert auch die Erstellung eines Verbrauchsausweises weitere Daten zum Gebäude: das Baujahr des Gebäudes findet ebenso Berücksichtigung wie der Gebäudetyp, die Wohnfläche, die Anzahl der Wohneinheiten, die Art der Beheizung bzw. der Energieträger oder die Art der Warmwasseraufbereitung.

Darüber hinaus werden Angaben zu vorgenommenen energetischen Sanierungen, zur Nutzung oder eventuellen Leerstand während der Abrechnungsperiode berücksichtigt.

 

Unser Dienstleistungsangebot für Sie

Als geprüfte Gebäudeenergieberater (HwK) mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation erstellen wir für Sie den erforderlichen Energieausweis und führen eine entsprechende rechtssichere Dokumentation durch.

 

 

WordPress Video Lightbox